Umzug Halteverbot für Berlin beauftragen
Sofern Sie Ihren Umzug mit dem Umzugsunternehmen Teichert planen und durchführen wollen, können Sie ein Umzugshalteverbot am Wegzugs- bzw. Zuzugsort beauftragen. Vorausgesetzt es nicht genügend Platz für unsere Umzugsfahrzeuge oder die Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO – Halten und Parken) schränkt das Halten und Parken ein.
Sachliche Zuständigkeit für ein Umzug Halteverbot
Für die Einrichtung eines Umzug Halteverbot auf öffentlichen Straßenland ist sachlich die jeweilige Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Wohnort bzw. Zuzugsort (In Berlin: Bezirke) zuständig. Wer eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einholt, darf sich den benötigten Platz nach Antragslage mit dem Verkehrszeichen (Halteverbot Z283 StVO) reservieren. Wenn Sie ein Umzug Halteverbot in Berlin benötigen, können Sie sich an die Mitarbeiter der Verkehrsabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung wenden. Dort erhalten Sie einen Antrag, dieser kann schriftlich von jeder Privatperson gestellt werden. In der Regel wird die Genehmigung jedoch von uns im Rahmen eines Umzugauftrags beantragt.
Die Rechtslage
Das Halteverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StvO, verbietet jede Form des anhaltens eines Kraftfahrzeuges auf der Fahrbahn – allgemein bekannt als absolutes Haltverbot. Haltverbote (Amtl. Verkehrszeichen) dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung erteilt hat.
Rechtswirksamkeit
Somit ist die Rechtswirksamkeit des Verkehrszeichen gewährleistet. Sollte am Umzugstag dennoch im Bereich der Verkehrszeichen (Z283) geparkt und somit der bevorstehende Umzug behindert werden, haben wir die Möglichkeit, durch das herbeirufen der Polizei, eine Umsetzung des störenden Fahrzeuges zu veranlassen.
Preise, Kosten und Gebühren
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt verschieden und hängt maßgeblich von der Art und Dauer des Halte- / Parkverbots ab. Preise beginnen ab 20,00€. Umzugshalteverbote beantragen und Schilder aufstellen sind zweierlei! Im Preis für das Umzug Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die Schilder (Verkehrzeichen) müssen selbst organisiert und aufgestellt werden.
Im Rahmen eines Umzugauftrags stellen wir alle erforderlichen Verkehrszeichen zur Verfügung. Selbstverständlich mit Auf- & Abbau. Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen, um die Rechtswirksamkeit gegenüber dem Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
A. Teichert
Gern beraten wir Sie umfassend und ausführlich in allen Fragen zum Umzug Halteverbot.
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