Jobcenter Umzug Berlin

Umzüge für Bürgergeld und Hartz-IV Empfänger.

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Jobcenter Umzüge

Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit

Seit 1990 führt die Umzüge TEICHERT Berlin aus Lichtenberg Jobcenter Umzüge für Hartz-IV und Bürgergeld-Empfänger in Berlin und Brandenburg durch. Daraus resultierend kennt unser Umzugsunternehmen die speziellen Voraussetzungen, Gründe und Probleme der Hartz-IV und Bürgergeld-Empfänger die umziehen wollen. Auch die Aufforderung die Kosten Ihrer Wohnung zu senken kann einen Jobcenter Umzug nötig machen. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen das einem Umzug regelmäßig eine nicht Erforderlichkeit unterstellt wird sofern der Hartz-IV und Bürgergeld-Empfänger lediglich eine andere Wohnumgebung oder eine schönere Wohnung wünscht. Weitere Informationen für eine gewissenhafte Umzugsplanung finden Sie bei unserem Partner Arbeitslosenselbsthilfe – Bürgergeld Umzug.

Die Umzugsberater unserer Umzugsfirma aus Berlin wissen was notwendig ist Ihren bevorstehenden Jobcenter Umzug zu kalkulieren, ein Umzugsangebot (Kostenvoranschlag) zu erstellen, mit dem Ihr Jobcenter Umzug erfolgreich bei der zuständigen Stelle beantragt werden kann.

Preiswerter Low Budget Umzug

Im Normalfall ist von einem preiswerten und kostengünstigen Low Budget Umzug die Rede wenn Sie Eigenleistung erbringen und ein Umzugsunternehmen mit dem Beladen, Entladen und dem Transport Ihres Umzugsgutes beauftragen. Bei einem Jobcenter Umzug bei dem die Umzugskosten vom Jobcenter übernommen oder bezuschusst werden verhält es sich ein wenig anders. Wenn Sie nicht alleinerziehend sind, bezogen auf Ihr Alter fit und agil sind, keine Behinderungen haben, Ihre körperliche Konstitution die Bewältigung Ihres Umzugs alleine zulässt, dann setzt das Jobcenter voraus das Sie Ihren Umzug mit Freunden, Bekannten, Verwandten und Umzugshelfern selbst durchführen. Ebenso wie eine nichtleistungsberechtigte Person die nicht im Stande wäre die Kosten für ein Umzugsunternehmen zu tragen.

Umzug mit Komplettservice

Wenn Sie die Übernahmegründe für die notwendigen Umzugskosten persönlich erfüllen entscheidet das Jobcenter im Einzelfall über Art und Umfang des Umzugsservice bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Wenn es Ihre körperliche Konstitution nicht zulässt bei Ihrem Umzug mit anzupacken, dann wird die Kostenübernahme für einen Umzug mit Komplettservice in aller Regel bewilligt. Grundlage für einen Full Service Umzug bildet der im Vorfeld erstellte Kostenvoranschlag (Umzugsangebot).

Umzug in ein anderes Bundesland – Bedenken Sie dass die Rechtsgrundlagen landesspezifisch sind und von Bundesland zu Bundesland variieren können. Deshalb raten wir bei einem deutschlandweiten Umzug in ein anderes Bundesland, setzen Sie sich mit den jeweiligen Sachbearbeitern des Wegzugs- und Zuzugsortes frühzeitig in Verbindung. Ein Wohnungswechsel ohne Einverständnis beziehungsweise ohne triftigen Grund hat möglicherweise Leistungskürzungen oder sogar die Einstellung der monatlichen Zahlungen zur Folge.
Thorsten Russek

Umziehen mit der Umzugsfirma Teichert

Die Teichert Umzüge Berlin bietet zahlreiche Umzugsservices, dabei unterscheiden wird zwischen kostenlose (online) Services und kostenpflichtige Zusatzleistungen. Unsere Umzugsberater sind Ihre Ansprechpartner und werden Ihren Umzug kalkulieren, planen und koordinieren. Sie werden den Einsatz aller Zusatzleistungen im Hinblick auf Kosten und Nutzen prüfen und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation mit Ihnen absprechen. Selbstverständlich kennen wir aufgrund unserer Erfahrungen die Vorgaben des Jobcenters in Bezug auf folgende Zusatzleistungen.

Zusatzleistungen

  • Verpackungs- und Umzugsmaterial
  • Umzug Halteverbot
  • Möbellift mieten
  • Lagerraum mieten
  • Umzug Versicherung / Transportversicherung

Die Frage, ob ein Umzugshalteverbot, Möbellift oder eine Möbeleinlagerung sinnvoll ist oder wie viel Umzugskartons benötigt werden kann nur bei einer Umzugsberatung vor Ort geklärt werden.

Übernahme von Wohnkosten und Heizung

Sie beziehen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe? Wenn ja, gehören Sie zum Personenkreis der zur Übernahme von Wohnkosten und Heizung in angemessener Höhe berechtigt ist.

Die von unserem Unternehmen recherchierten und hier veröffentlichten Informationen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit. Darüber hinaus bietet die Teichert Umzüge Berlin keine Rechtsberatung.
A. Teichert
Quelle: https://www.berlin.de/sen/soziales/

Alle entstehenden Kosten werden durch uns direkt mit dem Jobcenter abgerechnet, so entstehen Ihnen keine finanziellen Umstände.

Kostenübernahme für eine Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation

Während unserer Recherche zu den wichtigsten Hinweisen für Hartz-IV-Empfänger bei einem Umzug, stießen wir auf folgende Information. Selbst die Kosten für eine Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation wie dem Berliner Mieterverein e.V. werden übernommen. Sofern ein mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, sind anfallende Kosten (Mitgliedsbeiträge) als Kosten für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Mit dem mietrechtlichen Beratungsleistungen der Mieterorganisation soll sichergestellt werden, dass nur rechtmäßige Forderungen des Vermieters beziehungsweise des Energieversorgers als Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe übernommen werden. Speziell ungerechtfertigte Kündigungen sollen durch die Übernahme der Mitgliedsbeiträge verhindert werden.

Leistungen einer Mieterorganisation

  • Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Mietmängel (z. B. Schimmel)
  • Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz (Nach Wasserrohrbruch: Renovierung und Möbel)
  • Schadensersatzforderungen durch Vermieter
  • Mieterhöhungen
    • Verdacht auf Mietwucher / Mietpreisüberhöhung
    • Verdacht auf Verstoß gegen die sog. Mietpreisbremse
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Kündigung durch den Vermieter oder Mieter
  • Beratung über Schönheitsreparaturen und Auszugsrenovierung
  • Fragen rund um die Mietkaution

Wenn auch nur ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Bedarf an Beratung durch eine Mieterorganisation eintreten könnte, ist ein mietrechtlicher Beratungsbedarf grundsätzlich anzunehmen. Eine großzügige Auslegung zur Übernahme der Mitgliedsbeiträge wird empfohlen.

Bezuschussung Ihres Umzugs

Auf dem derzeit angespannten Wohnungsmarkt eine passende Bleibe zu finden stellt Erwerbstätige schon vor große Probleme, ist man allerdings als Hartz-IV-Empfänger auf der Suche nach einem angesessenen Wohnraum, ist das Angebot aufgrund steigender Mieten ungleich geringer. Kosten für das Wohnen werden ausschließlich in „angemessener Höhe“ vom Jobcenter übernommen. Bei der Frage, ob die Kosten für eine potenzielle Wohnung angemessen sind, wird die Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete plus Betriebskosten) sowie die Kosten für Heizung (einschließlich der Kosten für zentrale Warmwasserbereitung) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die einzuhaltende Höhe der Richt- und Grenzwerte orientiert sich in aller Regel am Mietspiegel (ortsübliche Mieten) und nach der Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Die Größe der Wohnung hat bei der Beurteilung, ob es sich um angemessenen Wohnraum handelt, keine Bedeutung.

Umzug genehmigen lassen

Um sicherzustellen, dass die künftigen Mietkosten Ihrer neuen Wohnung und die damit verbundenen Umzugskosten auch übernommen werden, sollten Sie vor Abschluss des Mietvertrags eine Genehmigung des Jobcenters Ihres Wohnortes beziehungsweise des Sozialamtes einholen. Kosten für Unterkunft und Heizung Ihrer neuen Wohnung werden grundsätzlich übernommen, wenn sie die angesprochenen Richt- und Grenzwerte nicht übersteigen und der Umzug erforderlich ist. Unter-25-jährige Leistungsbeziehende müssen in jedem Fall vor Abschluss des Mietvertrages eine Zusicherung einholen.

Gründe für einen erforderlichen Umzug

Liegt für Ihren Jobcenter Umzug ein plausibler, nachvollziehbarer sowie verständlicher Grund vor, bei dem sich auch eine nichtleistungsberechtigte Person zu einem Umzug entschließen würde?

  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, verbunden mit einem Umzug deutschlandweit
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, vebunden mit einem Umzug innerhalb Berlins
    • Bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
    • Ungünstige Verkehrsbedingungen und lange Arbeitswege
    • Festgelegte Abholzeiten für Kinder bei Alleinerziehenden
  • Veränderung der familiären Situation
    • Beispiel Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner
    • Gründung einer Familie auch künftig geplante
    • Aufnahme eines pflegebedürftigen, behinderten oder schwer erkrankten Angehörigen
  • Gesundheitliche Gefährdung
    • Schimmelbildung bzw. schlechte Wohnverhältnisse die nicht zeitnah vom Vermieter behoben werden
    • Bei drohender Gewalt durch Dritte beziehungsweise Drohungen
  • Unzumutbar beengter Wohnraum
    • Beachte: Kindern steht eigener Wohnraum zu
    • Ist bei mehreren Kindern eine gemeinsame Raumnutzung zumutbar (Raumgröße, Altersunterschiede, Geschlecht)?
    • Schwangerschaft ab der 13. Woche
  • Aus Gründen von Krankheit, Behinderung und Alter
    • Ergibt sich daraus ein Wohnraummehrbedarf der in der gegenwärtig bewohnten Wohnung nicht erfüllt werden kann?

Kein erforderlicher Grund liegt vor

  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • wegen schlechter Ausstattung der Wohnung
  • bei Wunsch nach anderer Wohnumgebung

Übernahme der Kosten

Selbst wenn die Übernahme der Umzugskosten durch den zuständigen Sachbearbeiter genehmigt wurde, sieht der §22 SGB II zunächst einen Umzug in Eigenregie vor, dass bedeutet Sie müssen eine Lkw Vermietung in Anspruch nehmen und Ihren Umzug mit Hilfe von Freunden, Bekannten und Verwandten selbst durchführen. Dementsprechend wird keine Kostenübernahme für die Beauftragung einer Umzugsfirma ausgestellt. Allerdings stellt das Jobcenter Helferpauschalen zur Verfügung. Davon soll die Verpflegung der Umzugshelfer bezahlt werden.

Notwendige Umzugskosten

  • Umzug in Eigenregie
    • Marktübliche Kosten für ein Mietfahrzeug (Lkw / Transporter)
  • Kosten für Beköstigung der Umzugshelfer
    • Pauschale 20 € – 1 bis 4 Personen abhängig von der Haushaltsgröße
    • Versicherung
    • Verpackungs- und Umzugsmaterial
  • Gründe zur Übernahme der Umzugskosten für eine Umzugsfirma
    • Alter
    • Behinderung
    • Unzureichende körperliche Konstitution
    • Alleinerziehende mit Kindern

Ist die Übernahme der Umzugskosten verbindlich geregelt müssen Sie dem Jobcenter drei Umzugsangebote (Kostenvoranschläge) von Umzugsunternehmen Ihrer Wahl vorlegen. Hierbei wird dem günstigsten Angebot der Zuschlag erteilt. Vorausgesetzt die Umzugsleistungen und Umzugsservices sind mit den Umzugsangeboten (Kostenvoranschlag) der anderen Unternehmen vergleichbar. Mit dem dann erteilten Bewilligungsbescheid erhält man die Kostenübernahmebescheinigung (Die KÜB enthält den Namen des Umzugsunternehmens sowie das Kostenangebot) mit der nach erfolgtem Umzug die Umzugskosten mit der Bewilligungsstelle abgerechnet werden.

Ratgeberportal – Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten. Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.


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