Umzug Halteverbotszone
Unser Umzugshalteverbot sichert Platz, wenn Sie es wünschen.
Um
am Umzugstag möglichst ohne Stress starten zu können, empfehlen wir die
Beantragung einer Halteverbotszone. Zuständig hierfür ist die jeweilige
Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Wohnort bzw. Zuzugsort (In Berlin sind dafür die
Bezirke zuständig). Wer eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde einholt, darf sich den
benötigten Platz mit Verkehrszeichen (Halteverbot Z283 StVO) reservieren. Wenn Sie eine Halteverbotszone benötigen, können Sie sich an die Mitarbeiter
der Verkehrsabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung wenden.
Dort erhalten Sie einen Antrag, dieser kann schriftlich von jeder Privatperson gestellt werden. In der Regel wird die Genehmigung jedoch von uns im Rahmen eines Umzugauftrags beantragt.
Umzug Halteverbotszone
Halteverbotszone und die Rechtslage!
Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form
des anhalten eines Kraftfahrzeuges auf der Fahrbahn - allgemein bekannt als
absolutes Haltverbot.
Halteverbote (Amtl. Verkehrszeichen) dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Straßenbehörde die Genehmigung erteilt hat. Somit ist die Rechtswirksamkeit des Verkehrszeichen gewährleistet.
Sollte am Umzugstag dennoch im Bereich der Verkehrsschilder Z283 geparkt und somit der bevorstehende Umzug behindert werden, haben wir die Möglichkeit, durch das herbeirufen der Polizei, eine Umsetzung des störenden Fahrzeuges zu veranlassen.
Gebühren & Kosten für eine Halteverbotszone
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt verschieden und hängt maßgeblich von der Art und Dauer des Halte- / Parkverbots ab. Preise beginnen ab 20,00 €.
Halteverbotszone beantragen und Schilder aufstellen sind zweierlei! Im Preis für das Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die Schilder (Verkehrzeichen) müssen selbst organisiert und aufgestellt werden. Hierzu können Ihnen folgende Unternehmen im Bereich Berlin / Brandenburg weiterhelfen:
- VZA-Bialas Baustellenabsicherung www.vza-bialas.de
- VZS VerkehrsZeichenService Berlin www.vzs-berlin.de
- NIEMEIER Baumaschinen GmbH www.niemeiergmbh.de
Im Rahmen eines Umzugauftrags und in Verbindung einer Halteverbotszone, stellen wir alle erforderlichen Schilder zur Verfügung. Selbstverständlich mit Auf- & Abbau der Verkehrszeichen.
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen, um die Rechtswirksamkeit gegenüber der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Gern beraten wir Sie umfassend und ausführlich in allen Fragen.
Wir wünschen Ihnen einen entspannten und schadensfreien Umzug in Ihr neues Domizil!
Umzüge Teichert Berlin – Ihr Partner des Vertrauens
Web: www.umzuege-teichert.de - Mail: info@umzuege-teichert.de
FON 030 / 291 24 45 - FAX 030 / 292 33 90
24 Stunden für Sie erreichbar! FUNK 0177 / 291 24 45